Käufer zahlen für ein repariertes Unfallfahrzeug weniger, selbst wenn technisch nichts mehr nachweisbar ist. Diesen Unterschied muss die gegnerische Haftpflichtversicherung ausgleichen, denn er gehört zum Schaden. Berechnet wird er im Gutachten nach anerkannten Methoden, die Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadenumfang und Marktgängigkeit berücksichtigen.
Entscheidend ist der Umfang der Reparatur, nicht der optische Eindruck. Ein ersetzter Kotflügel, der nur verschraubt ist, wiegt anders als eine instandgesetzte Seitenwand, die zur tragenden Struktur gehört. Bei jüngeren Fahrzeugen mit geringer Laufleistung fällt die Wertminderung deutlich höher aus als bei alten Fahrzeugen, ab etwa fünf Jahren und hoher Laufleistung wird sie oft gar nicht mehr angesetzt.
Aus der Praxis: In unseren Gutachten taucht die Wertminderung regelmäßig auf und bewegt sich je nach Fahrzeug im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich, bei hochwertigen Fahrzeugen auch darüber. Sie steht in keinem Kostenvoranschlag einer Werkstatt, weil die Werkstatt Reparaturkosten kalkuliert und keinen Marktwert. Wer ohne Gutachten abrechnet, verschenkt diese Position schlicht.
Ausführlich behandeln wir das Thema hier: Merkantile Wertminderung.
Verwandte Begriffe
- Wiederbeschaffungswert: Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den man am regionalen Markt für ein gleichwertiges Fahrzeug bezahlen müsste, inklusive der üblichen Händlerspanne.
- Fiktive Abrechnung: Bei der fiktiven Abrechnung lässt sich der Geschädigte die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auszahlen, ohne tatsächlich reparieren zu lassen.
- Beilackierung: Beilackierung bezeichnet das Mitlackieren angrenzender, unbeschädigter Bauteile, damit der Farbübergang unsichtbar bleibt.
Fragen zu deinem eigenen Fall?
Begriffe erklären das eine, dein Fall ist das andere. Ruf an, wir sagen dir in wenigen Minuten, was in deiner Situation zu holen ist. Bei unverschuldetem Unfall kostet dich das Gutachten nichts, auch nicht bei einer Kürzung durch die Versicherung.