Nach einem Unfall bekommst du Schreiben, in denen Begriffe stehen, die vorher niemand erklärt hat: Wiederbeschaffungswert, merkantile Wertminderung, Restwertbörse, 130-Prozent-Regel. Genau an diesen Begriffen entscheidet sich, wie viel Geld am Ende bei dir ankommt.

Hier stehen sie in verständlicher Sprache, jeweils mit dem, was sie für deinen Fall praktisch bedeuten. Jeder Begriff hat eine eigene Seite mit Definition, Einordnung und Praxishinweisen.

Geld & Ansprüche

130-Prozent-Regel

Die 130-Prozent-Regel erlaubt eine Reparatur auch dann, wenn die Kosten bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen.

Abschleppkosten

Abschleppkosten sind die Kosten für den Transport eines nicht fahrbereiten Fahrzeugs von der Unfallstelle.

Abzug neu für alt

Ein Abzug neu für alt wird vorgenommen, wenn durch die Reparatur ein verschlissenes Teil gegen ein neues ersetzt wird und das Fahrzeug dadurch messbar wertvoller ist.

BVSK-Honorartabelle

Die BVSK-Honorartabelle ist das Ergebnis einer regelmäßigen Umfrage unter Kfz-Sachverständigen darüber, welche Honorare sie tatsächlich abrechnen.

Fiktive Abrechnung

Bei der fiktiven Abrechnung lässt sich der Geschädigte die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auszahlen, ohne tatsächlich reparieren zu lassen.

Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer den Unfall verursacht hat und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung eintritt.

Honorarkürzung

Von einer Honorarkürzung spricht man, wenn die eintrittspflichtige Versicherung das Sachverständigenhonorar nicht vollständig erstattet.

Kaskoschaden

Ein Kaskoschaden wird über die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert, etwa bei Hagel, Wildunfall, Diebstahl oder selbst verursachten Unfällen.

Merkantile Wertminderung

Die merkantile Wertminderung ist der Wertverlust, den ein Fahrzeug allein dadurch erleidet, dass es einen Unfall hatte.

Mietwagenklasse

Die Mietwagenklasse bestimmt, welches Ersatzfahrzeug nach einem Unfall erstattungsfähig ist; sie orientiert sich am beschädigten Fahrzeug.

Nutzungsausfallentschädigung

Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein Geldbetrag für jeden Tag, an dem das beschädigte Fahrzeug nicht genutzt werden kann.

Restwert

Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug in seinem aktuellen Zustand noch erzielt.

Sachverständigenhonorar

Das Sachverständigenhonorar ist die Vergütung für die Erstellung des Schadengutachtens; es bemisst sich nach der Schadenhöhe zuzüglich Nebenkosten.

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist ein Ausgleich für körperliche und seelische Beeinträchtigungen nach einem Unfall.

Standgebühren

Standgebühren fallen an, wenn ein beschädigtes Fahrzeug auf einem fremden Gelände abgestellt wird, etwa bei Abschleppdienst oder Werkstatt.

Unkostenpauschale

Die Unkostenpauschale ist ein pauschaler Betrag für Nebenkosten wie Telefonate, Porto und Fahrten zur Werkstatt, den der Geschädigte ohne Einzelnachweis erhält.

Wertverbesserung

Von Wertverbesserung spricht man, wenn das Fahrzeug nach der Reparatur objektiv mehr wert ist als vor dem Unfall.

Wiederbeschaffungsdauer

Die Wiederbeschaffungsdauer ist der Zeitraum, den die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs realistisch beansprucht.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den man am regionalen Markt für ein gleichwertiges Fahrzeug bezahlen müsste, inklusive der üblichen Händlerspanne.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, das Fahrzeug technisch aber reparierbar wäre.

Gutachten & Technik

Beilackierung

Beilackierung bezeichnet das Mitlackieren angrenzender, unbeschädigter Bauteile, damit der Farbübergang unsichtbar bleibt.

Beweissicherung

Beweissicherung ist die lückenlose Dokumentation des Schadenbildes, bevor sich der Zustand verändert.

Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten ist eine schlanke Schadenfeststellung für kleinere Schäden unterhalb der Bagatellgrenze.

Nachbesichtigung

Eine Nachbesichtigung ist die erneute Begutachtung eines Fahrzeugs, wenn sich während der Reparatur verdeckte Schäden zeigen.

Reparaturbestätigung

Die Reparaturbestätigung ist der Nachweis, dass ein Fahrzeug tatsächlich und fachgerecht instand gesetzt wurde.

Reparaturkalkulation

Die Reparaturkalkulation ist die rechnerische Aufstellung aller Arbeitsschritte, Ersatzteile und Lackierkosten zur Instandsetzung eines Fahrzeugs.

Restwertbörse

Restwertbörsen sind Online-Plattformen, auf denen überregionale Aufkäufer Gebote für beschädigte Fahrzeuge abgeben.

Stundenverrechnungssätze

Stundenverrechnungssätze sind die Arbeitskosten pro Stunde, die eine Werkstatt für Karosserie-, Mechanik- und Lackierarbeiten berechnet.

UPE-Aufschläge

UPE-Aufschläge sind Zuschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung von Ersatzteilen, die Werkstätten für Lagerhaltung und Beschaffung erheben.

Verbringungskosten

Verbringungskosten entstehen, wenn ein Fahrzeug zur Lackierung in einen anderen Betrieb gebracht werden muss, weil die reparierende Werkstatt keine eigene Lackiererei hat.

Vorschaden

Ein Vorschaden ist ein früherer Schaden am selben Fahrzeug, der vor dem aktuellen Unfall entstanden ist.

Recht & Fristen

Abtretung

Bei einer Abtretung überträgt der Geschädigte einen Teil seines Schadenersatzanspruchs an einen Dritten, etwa an Werkstatt, Mietwagenfirma oder Sachverständigen.

Bagatellschadengrenze

Die Bagatellschadengrenze markiert die Schadenhöhe, ab der ein vollständiges Schadengutachten als erforderlich gilt; sie liegt bei etwa 750 Euro.

Direktanspruch

Der Direktanspruch erlaubt es dem Geschädigten, seine Forderung unmittelbar gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu richten.

Freie Gutachterwahl

Die freie Gutachterwahl bedeutet, dass der Geschädigte nach einem unverschuldeten Unfall selbst bestimmt, wer sein Fahrzeug begutachtet.

Integritätsinteresse

Das Integritätsinteresse ist das rechtlich anerkannte Interesse des Geschädigten, sein vertrautes Fahrzeug zu behalten statt ein Ersatzfahrzeug zu kaufen.

Prognoserisiko

Das Prognoserisiko beschreibt, dass der Schädiger auch für Mehrkosten haftet, die aus einer nachträglich unzutreffenden Einschätzung im Gutachten entstehen.

Quotenvorrecht

Das Quotenvorrecht sorgt bei geteilter Haftung dafür, dass die eigene Kaskoversicherung den nicht ersetzten Teil des Schadens vorrangig ausgleicht.

Regress

Regress bedeutet, dass eine Versicherung geleistete Zahlungen vom Verursacher zurückfordert.

Schadensminderungspflicht

Die Schadensminderungspflicht verpflichtet den Geschädigten, den Schaden nicht unnötig zu vergrößern.

Verweisungswerkstatt

Als Verweisungswerkstatt bezeichnet man einen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen freien Betrieb mit niedrigeren Stundensätzen.

Werkstattbindung

Werkstattbindung ist eine Vereinbarung im eigenen Kaskovertrag, nach der im Schadenfall eine Partnerwerkstatt des Versicherers genutzt werden muss.

Die vier Begriffe, an denen am häufigsten Geld verloren geht

Wenn du nur vier Dinge mitnimmst, dann diese: Die merkantile Wertminderung steht in keinem Kostenvoranschlag einer Werkstatt und fällt deshalb bei fiktiver Abrechnung ohne Gutachten regelmäßig unter den Tisch. Der Restwert entscheidet bei einem Totalschaden unmittelbar über die Auszahlungshöhe, und Versicherungen setzen ihn über überregionale Restwertbörsen gern höher an als der regionale Markt hergibt. Die Nutzungsausfallentschädigung bekommst du auch ohne Mietwagen, aber nur, wenn Dauer und Fahrzeugklasse sauber dokumentiert sind. Und die freie Gutachterwahl bedeutet, dass du den Prüfer der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren musst, auch wenn der Anruf freundlich klingt.

Warum diese Begriffe überhaupt wichtig sind

Die Schadenregulierung ist ein Verhandlungsvorgang zwischen deinem Anspruch und dem Interesse einer Versicherung, möglichst wenig zu zahlen. Beide Seiten arbeiten mit denselben Fachbegriffen, aber nur eine Seite kennt sie beruflich.

Ein Gutachten gleicht dieses Gefälle aus, indem es jeden Anspruchsposten benennt und belegt. Was darin nicht steht, wird auch nicht bezahlt, und das ist der Grund, warum ein Kostenvoranschlag der Werkstatt kein Ersatz ist: Er beziffert die Reparatur, nicht deinen Anspruch.

Was kostet mich das?

Bei einem unverschuldeten Unfall nichts. Das Sachverständigenhonorar gehört nach § 249 BGB zum Schaden und wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Kürzt sie das Honorar, bekommst du von uns trotzdem keine Rechnung. Was ein Gutachten üblicherweise kostet und wie sich das Honorar zusammensetzt, steht im Ratgeber Was kostet ein Kfz-Gutachter, einordnen kannst du deinen Fall mit dem Honorarrechner.