Sobald repariert, abgeschleppt oder verkauft wird, ist der Zustand unwiederbringlich verändert. Was dann nicht dokumentiert ist, lässt sich später nicht mehr belegen, und die Beweislast liegt beim Geschädigten.
Zur Beweissicherung gehören auch scheinbare Nebensächlichkeiten: Endlage der Fahrzeuge, Spurenlage, Beschädigungen an Anbauteilen und die Kilometerstände.
Aus der Praxis: Fotografiere am Unfallort großflächig und im Detail, auch das gegnerische Fahrzeug und die Umgebung. Lass reparieren erst, wenn der Schaden aufgenommen ist.
Verwandte Begriffe
- Vorschaden: Ein Vorschaden ist ein früherer Schaden am selben Fahrzeug, der vor dem aktuellen Unfall entstanden ist.
- Reparaturkalkulation: Die Reparaturkalkulation ist die rechnerische Aufstellung aller Arbeitsschritte, Ersatzteile und Lackierkosten zur Instandsetzung eines Fahrzeugs.
- Freie Gutachterwahl: Die freie Gutachterwahl bedeutet, dass der Geschädigte nach einem unverschuldeten Unfall selbst bestimmt, wer sein Fahrzeug begutachtet.
Fragen zu deinem eigenen Fall?
Begriffe erklären das eine, dein Fall ist das andere. Ruf an, wir sagen dir in wenigen Minuten, was in deiner Situation zu holen ist. Bei unverschuldetem Unfall kostet dich das Gutachten nichts, auch nicht bei einer Kürzung durch die Versicherung.