Grundlage ist der eigene Versicherungsvertrag, nicht das Schadenersatzrecht. Was ersetzt wird, steht in den Bedingungen; typischerweise sind Selbstbeteiligung, Werkstattbindung und Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt zu beachten.

Merkantile Wertminderung und Nutzungsausfall werden in der Kasko meist nicht ersetzt. Das ist der wesentliche wirtschaftliche Unterschied zum Haftpflichtschaden.

Aus der Praxis: Kaskofälle bearbeiten wir nicht. Wir sagen dir aber am Telefon, ob dein Fall wirklich einer ist, denn manchmal gibt es doch einen Verursacher.

Verwandte Begriffe

  • Haftpflichtschaden: Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer den Unfall verursacht hat und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung eintritt.
  • Werkstattbindung: Werkstattbindung ist eine Vereinbarung im eigenen Kaskovertrag, nach der im Schadenfall eine Partnerwerkstatt des Versicherers genutzt werden muss.
  • Quotenvorrecht: Das Quotenvorrecht sorgt bei geteilter Haftung dafür, dass die eigene Kaskoversicherung den nicht ersetzten Teil des Schadens vorrangig ausgleicht.

Fragen zu deinem eigenen Fall?

Begriffe erklären das eine, dein Fall ist das andere. Ruf an, wir sagen dir in wenigen Minuten, was in deiner Situation zu holen ist. Bei unverschuldetem Unfall kostet dich das Gutachten nichts, auch nicht bei einer Kürzung durch die Versicherung.