Wer eine Werkstattbindung im Kaskotarif vereinbart hat, zahlt dafür weniger Beitrag und akzeptiert im Gegenzug eine Einschränkung. Diese Bindung betrifft ausschließlich Schäden, die über die eigene Kasko laufen.
Hat ein anderer den Unfall verursacht, richtet sich der Anspruch gegen dessen Haftpflichtversicherung, und die eigene Vertragsklausel spielt keine Rolle.
Verwandte Begriffe
- Verweisungswerkstatt: Als Verweisungswerkstatt bezeichnet man einen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen freien Betrieb mit niedrigeren Stundensätzen.
- Kaskoschaden: Ein Kaskoschaden wird über die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert, etwa bei Hagel, Wildunfall, Diebstahl oder selbst verursachten Unfällen.
- Haftpflichtschaden: Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer den Unfall verursacht hat und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung eintritt.
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