Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und wird nach einer bundesweit anerkannten Tabelle bemessen. Ersetzt wird der Zeitraum, der für eine sachgerechte Reparatur oder für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs nötig ist, zuzüglich einer angemessenen Überlegungsfrist.

Voraussetzung ist, dass ein Nutzungswille und eine Nutzungsmöglichkeit bestanden. Wer im Krankenhaus liegt und ohnehin nicht fahren könnte, bekommt für diesen Zeitraum nichts. Wer stattdessen einen Mietwagen nimmt, rechnet die Mietwagenkosten ab, nicht zusätzlich den Nutzungsausfall.

Aus der Praxis: Das Gutachten muss die Ausfalldauer und die Fahrzeugklasse sauber ausweisen, sonst kürzt die Versicherung hier zuerst. Bei einer typischen Reparaturdauer von einer bis zwei Wochen summiert sich der Betrag schnell auf mehrere hundert Euro, die ohne Dokumentation verloren gehen.

Ausführlich behandeln wir das Thema hier: Nutzungsausfall.

Verwandte Begriffe

  • Wiederbeschaffungsdauer: Die Wiederbeschaffungsdauer ist der Zeitraum, den die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs realistisch beansprucht.
  • Fiktive Abrechnung: Bei der fiktiven Abrechnung lässt sich der Geschädigte die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auszahlen, ohne tatsächlich reparieren zu lassen.
  • Schadensminderungspflicht: Die Schadensminderungspflicht verpflichtet den Geschädigten, den Schaden nicht unnötig zu vergrößern.

Fragen zu deinem eigenen Fall?

Begriffe erklären das eine, dein Fall ist das andere. Ruf an, wir sagen dir in wenigen Minuten, was in deiner Situation zu holen ist. Bei unverschuldetem Unfall kostet dich das Gutachten nichts, auch nicht bei einer Kürzung durch die Versicherung.