Üblich sind rund zwei Wochen, je nach Marktlage und Fahrzeugtyp auch mehr. Hinzu kommt eine Überlegungsfrist, innerhalb derer sich der Geschädigte entscheiden darf.

Der Sachverständige weist die Dauer im Gutachten aus. Fehlt diese Angabe, kürzt die Versicherung den Nutzungsausfall gern auf einen pauschalen Wert.

Verwandte Begriffe

  • Nutzungsausfallentschädigung: Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein Geldbetrag für jeden Tag, an dem das beschädigte Fahrzeug nicht genutzt werden kann.
  • Wirtschaftlicher Totalschaden: Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, das Fahrzeug technisch aber reparierbar wäre.
  • Schadensminderungspflicht: Die Schadensminderungspflicht verpflichtet den Geschädigten, den Schaden nicht unnötig zu vergrößern.

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