Der Sachverständige ermittelt den Restwert aus Angeboten des regionalen Marktes. Genau hier entsteht regelmäßig Streit: Versicherungen legen häufig höhere Gebote aus überregionalen Restwertbörsen vor, die den Auszahlungsbetrag entsprechend senken.
Die Rechtsprechung schützt den Geschädigten davor, sich auf einen beliebigen Aufkäufer aus dem Bundesgebiet verweisen zu lassen. Wer sein Fahrzeug bereits zum gutachterlich ermittelten Restwert verkauft hat, bevor ein höheres Gebot vorlag, muss sich dieses in aller Regel nicht mehr entgegenhalten lassen.
Aus der Praxis: Warte mit dem Verkauf, bis das Gutachten vorliegt, und gib das Fahrzeug nicht auf Zuruf der Versicherung ab. Ein um 1.500 € höher angesetzter Restwert bedeutet 1.500 € weniger auf deinem Konto.
Ausführlich behandeln wir das Thema hier: Restwertermittlung.
Verwandte Begriffe
- Restwertbörse: Restwertbörsen sind Online-Plattformen, auf denen überregionale Aufkäufer Gebote für beschädigte Fahrzeuge abgeben.
- Wiederbeschaffungswert: Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den man am regionalen Markt für ein gleichwertiges Fahrzeug bezahlen müsste, inklusive der üblichen Händlerspanne.
- Wirtschaftlicher Totalschaden: Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, das Fahrzeug technisch aber reparierbar wäre.
Fragen zu deinem eigenen Fall?
Begriffe erklären das eine, dein Fall ist das andere. Ruf an, wir sagen dir in wenigen Minuten, was in deiner Situation zu holen ist. Bei unverschuldetem Unfall kostet dich das Gutachten nichts, auch nicht bei einer Kürzung durch die Versicherung.