Grundlage sind ärztliche Befunde und die Dauer der Beeinträchtigung. Orientierung geben Tabellen mit vergleichbaren Gerichtsentscheidungen.

Für Personenschäden ist anwaltliche Vertretung dringend zu empfehlen; die Kosten gehören bei fremder Schuld ebenfalls zum Schaden.

Aus der Praxis: Als Sachverständige bewerten wir Fahrzeugschäden, keine Personenschäden. Geh nach einem Unfall mit Beschwerden zeitnah zum Arzt, auch wenn zunächst nichts wehtut, denn ohne Dokumentation ist später kaum etwas durchsetzbar.

Verwandte Begriffe

  • Haftpflichtschaden: Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer den Unfall verursacht hat und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung eintritt.
  • Direktanspruch: Der Direktanspruch erlaubt es dem Geschädigten, seine Forderung unmittelbar gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu richten.

Fragen zu deinem eigenen Fall?

Begriffe erklären das eine, dein Fall ist das andere. Ruf an, wir sagen dir in wenigen Minuten, was in deiner Situation zu holen ist. Bei unverschuldetem Unfall kostet dich das Gutachten nichts, auch nicht bei einer Kürzung durch die Versicherung.