Grundlage ist § 115 des Versicherungsvertragsgesetzes. Versicherer und Verursacher haften gemeinsam, was die Durchsetzung erheblich vereinfacht.

Praktisch bedeutet das: Es genügt, die gegnerische Versicherung samt Schadennummer zu kennen. Auf die Mitwirkung des Unfallgegners bist du für die Regulierung nicht angewiesen.

Verwandte Begriffe

  • Haftpflichtschaden: Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer den Unfall verursacht hat und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung eintritt.
  • Abtretung: Bei einer Abtretung überträgt der Geschädigte einen Teil seines Schadenersatzanspruchs an einen Dritten, etwa an Werkstatt, Mietwagenfirma oder Sachverständigen.
  • Regress: Regress bedeutet, dass eine Versicherung geleistete Zahlungen vom Verursacher zurückfordert.

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