Die kurze Antwort: Nach einem unverschuldeten Unfall kostet dich das Gutachten keinen Cent, weder vorher noch hinterher. Das Honorar zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung, weil es nach § 249 BGB Teil deines Schadens ist. Die Höhe richtet sich nach der Schadenhöhe, nicht nach Stunden: Bei 5.000 € Schaden liegt das Grundhonorar nach der BVSK-Honorarbefragung bei rund 680 € netto, plus Nebenkosten. Kürzt die Versicherung das Honorar, fordern viele Sachverständige die Differenz beim Geschädigten nach. Clevergutachten verzichtet darauf: Du bekommst auch bei einer Kürzung keine Rechnung. Was bei deiner Schadenhöhe zusammenkommt, rechnet der Honorarrechner in einem Schritt aus.

Das Clevergutachten-0,0-Versprechen

Wir rechnen nach den Sätzen der BVSK-Honorarbefragung ab, wie die meisten freien Sachverständigen. Der Unterschied kommt danach.

Versicherungen kürzen Sachverständigenhonorare regelmäßig, mal die Fahrtkosten, mal die Schreibkosten, mal pauschal ein paar Prozent vom Grundhonorar. Marktüblich ist dann: Der Gutachter holt sich den Differenzbetrag beim Geschädigten, weil der den Auftrag erteilt hat. Rechtlich ist das zulässig, viele Kollegen lassen sich dafür vorab die Ansprüche abtreten.

Wir machen das nicht. Wenn die gegnerische Versicherung kürzt, ist das unser Problem. Du bekommst von uns keine Rechnung, keine Nachforderung, keine Abtretungserklärung zum Unterschreiben. Deshalb 0,0: null Euro vorab, null Euro hinterher.

Das gilt für Haftpflichtschäden, also für den Fall, dass dir jemand anderes den Schaden zugefügt hat. Genau diese Fälle nehmen wir an. Bei einem Kaskoschaden oder wenn du den Unfall selbst verursacht hast, greift das Versprechen nicht, weil dann niemand da ist, der zahlen müsste.

Was ein Kfz-Gutachten laut BVSK-Tabelle kostet

Es gibt keinen amtlichen Gebührenkatalog für Kfz-Sachverständige. Als Orientierung dient die Honorarbefragung des BVSK, für die der Verband regelmäßig erhebt, was seine Mitglieder tatsächlich abrechnen. Der sogenannte HB-V-Korridor ist der Bereich, in dem 50 bis 60 Prozent aller Sachverständigen liegen. Gerichte erkennen ihn als Schätzgrundlage an, und zwar unabhängig davon, ob der Gutachter BVSK-Mitglied ist.

Aktuell gültig ist die Befragung aus dem Jahr 2024. Eine neuere Erhebung liegt nicht vor. Wenn dir jemand eine „BVSK-Tabelle 2026” zeigt, sind das dieselben Werte unter neuem Etikett.

Schadenhöhe (netto)Grundhonorar HB VWer zahlt bei fremder Schuld
500 €ca. 285 €gegnerische Haftpflicht
1.000 €ca. 374 €gegnerische Haftpflicht
2.000 €ca. 475 €gegnerische Haftpflicht
3.000 €ca. 555 €gegnerische Haftpflicht
5.000 €ca. 680 €gegnerische Haftpflicht
7.500 €ca. 800 €gegnerische Haftpflicht
10.000 €ca. 905 €gegnerische Haftpflicht
15.000 €ca. 1.070 €gegnerische Haftpflicht
25.000 €ca. 1.350 €gegnerische Haftpflicht
50.000 €ca. 1.850 €gegnerische Haftpflicht

Zum Grundhonorar kommen Nebenkosten. Der BVSK nennt dafür 0,70 € je Kilometer Fahrtkosten, 2,00 € je Lichtbild im ersten Satz, 1,80 € je Schreibseite und 15,00 € Telekommunikationspauschale. In Summe landen die Nebenkosten meist zwischen 100 und 200 €.

Honorarrechner

Was kostet das Gutachten bei deiner Schadenhöhe?

Trag die geschätzte Schadenhöhe ein (Reparaturkosten netto). Der Rechner zeigt, wo das Honorar nach der BVSK-Honorarbefragung liegt.

Grundhonorar (BVSK, HB V)
+ übliche Nebenkosten (Fahrt, Fotos, Schreibkosten)
Gesamt, netto

Bei unverschuldetem Unfall zahlst du davon: 0,00 €

Das Honorar trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Kürzt sie, bleibt das unser Problem, nicht deins: Wir stellen dir auch dann nichts in Rechnung.

Einordnung, kein Angebot. Grundlage ist die BVSK-Honorarbefragung 2024, zwischen den Stufen wird interpoliert. Das tatsächliche Honorar hängt vom Aufwand im Einzelfall ab.

Die Werte als Tabelle: Grundhonorar nach Schadenhöhe (BVSK 2024)
Schadenhöhe (netto) Grundhonorar (netto, HB-V-Korridor)
bis 500 € rund 285 €
bis 750 € rund 320 €
bis 1.000 € rund 374 €
bis 1.500 € rund 430 €
bis 2.000 € rund 475 €
bis 2.500 € rund 515 €
bis 3.000 € rund 555 €
bis 5.000 € rund 680 €
bis 7.500 € rund 800 €
bis 10.000 € rund 905 €
bis 15.000 € rund 1.070 €
bis 25.000 € rund 1.350 €
bis 50.000 € rund 1.850 €

Dazu kommen übliche Nebenkosten für Fahrt, Lichtbilder und Schreibkosten, in der Praxis meist 100 bis 200 €. Zwischen den Stufen wird linear interpoliert.

Was Gutachten bei uns wirklich kosten

Tabellen sind das eine. Interessanter ist, was am Ende tatsächlich auf der Rechnung steht. Deshalb hier die Zahlen aus unseren eigenen abgerechneten Fällen, Gesamthonorar netto inklusive aller Nebenkosten:

KennzahlWert
Mittleres Honorar (Median)860 €
Die mittlere Hälfte der Fälle liegt zwischen707 € und 1.075 €
8 von 10 Fällen liegen zwischen597 € und 1.309 €
Durchschnittliche Schadenhöhe der Gutachtenrund 6.350 €

Diese Werte passen genau in den BVSK-Korridor: Für eine Schadenhöhe um 6.350 € weist die Tabelle ein Grundhonorar von etwa 740 € aus, plus Nebenkosten sind das die rund 860 €, die bei uns tatsächlich als Median stehen. Wer dir ein deutlich höheres Honorar in Rechnung stellt, muss das begründen können.

Auch die Schadenhöhen selbst sind aussagekräftiger, als die meisten vermuten. So verteilen sich unsere Gutachten:

SchadenhöheAnteil der Gutachten
bis 1.000 €2 %
1.000 bis 3.000 €23 %
3.000 bis 7.500 €46 %
7.500 bis 10.000 €15 %
10.000 bis 15.000 €10 %
über 15.000 €4 %

Fast die Hälfte aller Schäden liegt zwischen 3.000 und 7.500 €. Das ist der Bereich, in dem viele Geschädigte den Schaden zunächst auf „ein paar hundert Euro” schätzen, bis jemand die Karosserie fachlich beurteilt.

Wer zahlt den Gutachter in welchem Fall?

SituationWer trägt das Honorar
Unverschuldeter Unfall, Gegner haftet vollgegnerische Haftpflicht, 0 € für dich
Teilschuld, zum Beispiel 50 zu 50anteilig nach Quote; den Rest trägst du nicht, sondern wir
Selbst verursacht, Vollkaskodeine Kaskoversicherung beauftragt ihren eigenen Gutachter
Selbst verursacht, ohne Kaskodu selbst, hier lohnt sich meist kein Gutachten
Bagatellschaden unter etwa 750 €oft nur Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten

Zur Teilschuld eine Klarstellung, weil das häufig missverstanden wird: Bei einer Quote von 50 zu 50 erstattet die Gegenseite die Hälfte des Honorars. Die andere Hälfte stellen wir dir trotzdem nicht in Rechnung, das ist Teil des 0,0-Versprechens.

Mehr zur rechtlichen Seite steht im Ratgeber Wer zahlt den Kfz-Gutachter.

Darf die Versicherung das Honorar kürzen?

Kürzen darf sie erst einmal alles, was sie für überhöht hält, das ist gelebte Praxis in der Schadenregulierung. Ob die Kürzung Bestand hat, ist eine andere Frage.

Der Bundesgerichtshof hat mehrfach bestätigt, dass der Geschädigte einen Sachverständigen seiner Wahl beauftragen darf und dass er nicht verpflichtet ist, vorab Marktforschung nach dem günstigsten Gutachter zu betreiben. Solange das Honorar nicht erkennbar überhöht ist, gehört es zum erstattungsfähigen Schaden. Der BVSK-Korridor dient dabei als Maßstab.

Für dich ändert das praktisch nichts, weil die Auseinandersetzung zwischen uns und der Versicherung läuft. Du merkst davon in der Regel gar nichts.

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

KostenvoranschlagSchadengutachten
Erstellt vonWerkstattunabhängiger Sachverständiger
Beweiswert vor Gerichtgeringhoch, gerichtsfest
Wertminderung enthaltenneinja
Nutzungsausfall dokumentiertneinja
Restwert ermitteltneinja
Beweissicherung des Schadenbildesneinja, mit Lichtbildern und Messwerten
Sinnvoll abKleinstschädenab etwa 750 € Schaden

Ein Kostenvoranschlag beziffert, was die Reparatur kostet. Er beziffert nicht, was dir zusteht. Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert tauchen darin nicht auf, und genau diese Positionen machen bei einem mittleren Schaden schnell einen vierstelligen Unterschied.

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?

Als Faustregel gilt die Bagatellgrenze von rund 750 €. Darunter darf die Versicherung ein Vollgutachten ablehnen, und ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag reicht meist aus.

Die Grenze wird allerdings schneller gerissen, als es aussieht. Moderne Stoßfänger tragen Sensorik für Abstandswarner und Parkassistenten, Scheinwerfer sind Elektronikbauteile, und Karosserien werden heute geklebt, genietet und fließlochgeschraubt statt nur geschweißt. Wenn ein Bauteil ausgetauscht wird, verlangt der Hersteller oft, angrenzende Fügestellen mit zu erneuern. Was von außen nach einem Kratzer aussieht, steht deshalb regelmäßig vierstellig in der Kalkulation.

Was kostet ein Wertgutachten oder Oldtimergutachten?

Diese Gutachten fallen nicht unter das 0,0-Versprechen, weil es keinen Unfallgegner gibt, der zahlt. Sie werden nach Aufwand abgerechnet und liegen je nach Fahrzeug und Dokumentationstiefe typischerweise im niedrigen dreistelligen Bereich. Wir sind darauf allerdings nicht spezialisiert: Unser Feld sind Haftpflichtschäden nach unverschuldeten Unfällen.

Wie lange dauert es, bis das Geld da ist?

Das Gutachten selbst liegt in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung vor. Danach bestimmt die Versicherung das Tempo.

Aus unseren abgeschlossenen Fällen: Vom Eingang des Falls bis zum ersten Zahlungseingang vergehen im Mittel 28 Tage, typischerweise liegt der Gesamtverlauf zwischen drei und sechs Wochen. Wer dir eine Regulierung in wenigen Tagen verspricht, verspricht etwas, das er nicht steuern kann.

Was kostet die Ersteinschätzung am Telefon?

Nichts. Beschreib den Schaden, wir sagen dir, ob sich ein Gutachten rechnet und was in deinem Fall zu holen ist. Das ist auch dann kostenlos, wenn daraus kein Auftrag wird.

Häufige Fragen zu den Gutachterkosten

Muss ich in Vorleistung gehen?

Nein. Du zahlst weder vorab noch später etwas, wenn der Unfall unverschuldet war. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Was passiert, wenn die Versicherung nur einen Teil zahlt?

Dann bleibt der Rest bei uns. Du bekommst keine Nachforderung. Das ist der Kern des 0,0-Versprechens.

Muss ich eine Abtretungserklärung unterschreiben?

Bei uns nicht. Viele Sachverständige lassen sich die Ansprüche abtreten, um bei Kürzungen auf den Geschädigten zurückgreifen zu können. Da wir nicht zurückgreifen, brauchen wir die Abtretung auch nicht.

Wer bestimmt die Höhe des Honorars?

Der Sachverständige, orientiert an der Schadenhöhe und dem tatsächlichen Aufwand. Der BVSK-Korridor gibt den Rahmen vor, den Gerichte als angemessen ansehen.

Kann ich mir aussuchen, wer das Gutachten macht?

Ja. Die freie Gutachterwahl ist Teil deines Schadensersatzanspruchs. Die gegnerische Versicherung darf dir einen eigenen Prüfer anbieten, du musst ihn aber nicht akzeptieren, und du solltest es auch nicht: Dieser Prüfer arbeitet für die Partei, die am Ende zahlen soll.

Was kostet ein Gutachten bei 5.000 € Schaden?

Nach BVSK-Tabelle rund 680 € Grundhonorar plus 100 bis 200 € Nebenkosten. Bei fremder Schuld zahlst du davon nichts.

Lohnt sich ein Gutachten bei einem älteren Auto?

Meistens ja, gerade dann. Bei älteren Fahrzeugen ist die Grenze zum wirtschaftlichen Totalschaden schnell erreicht, und ob abgerechnet oder repariert wird, hängt an sauber ermittelten Werten für Wiederbeschaffung und Restwert. Ohne Gutachten hast du dafür keine Grundlage. Mehr dazu im Ratgeber Wirtschaftlicher Totalschaden.

Quellen

BVSK-Honorarbefragung 2024, herausgegeben vom Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen. Grundlage für den HB-V-Korridor und die genannten Nebenkostensätze von 0,70 € je Kilometer, 2,00 € je Lichtbild, 1,80 € je Schreibseite und 15,00 € Telekommunikationspauschale: bvsk.de/bvsk-honorarbefragung

§ 249 BGB, Art und Umfang des Schadensersatzes. Grundlage dafür, dass das Gutachterhonorar zum erstattungsfähigen Schaden gehört: gesetze-im-internet.de

BGH, Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06, zur freien Gutachterwahl und dazu, dass der Geschädigte vorab keine Marktforschung nach dem günstigsten Sachverständigen betreiben muss: dejure.org

BGH, Urteil vom 11.02.2014, VI ZR 225/13, zur Erforderlichkeit der Sachverständigenkosten nach § 249 BGB: dejure.org

Die Zahlen aus der eigenen Praxis, also das Median-Honorar und die Regulierungsdauer, stammen aus den abgeschlossenen Fällen von Clevergutachten, Stand August 2026.