Teilschuld heißt nicht halber Gutachter
Bei geteilter Haftung läuft die Regulierung wie bei voller Haftung, nur anteilig. Die gegnerische Versicherung ersetzt jede Position deines Schadens in Höhe der Quote: die Reparatur, die Wertminderung, den Nutzungsausfall, die Pauschale und das Gutachten. Ein eigenes Gutachten lohnt sich deshalb auch bei Teilschuld, denn ohne Gutachten fehlen Wertminderung und Nutzungsausfall ganz, und davon ersetzt die Gegenseite dann auch anteilig nichts.
Was die Vollkasko ändert
Hast du eine Vollkasko, kannst du den Teil deines Fahrzeugschadens, den die Gegenseite nicht zahlt, dort geltend machen. Die Kasko ersetzt allerdings nur den Fahrzeugschaden, keine Wertminderung und keinen Nutzungsausfall. Das Quotenvorrecht erlaubt dir, die Zahlung der Gegenseite zuerst auf diese Positionen anzurechnen, so dass die Kasko einen größeren Teil der Reparatur trägt. Dafür fallen Selbstbehalt und Rückstufung an, und ob sich das rechnet, hängt vom Einzelfall ab.
Häufige Fragen
Wer legt die Haftungsquote fest?
Zuerst die beteiligten Versicherungen untereinander, auf Grundlage von Unfallbericht, Polizeiaufnahme und Zeugen. Sind sich die Parteien nicht einig, entscheidet ein Gericht. Bei typischen Konstellationen wie Auffahrunfall, Vorfahrt oder Spurwechsel gibt es gefestigte Rechtsprechung, an der sich die Versicherer orientieren.
Bekomme ich bei Teilschuld trotzdem einen Gutachter bezahlt?
Ja, anteilig. Die gegnerische Haftpflicht ersetzt die Gutachterkosten in Höhe der Quote, wie jede andere Schadenposition auch. Bei 50 Prozent Haftung trägt sie die Hälfte des Honorars.
Was ist das Quotenvorrecht?
Hast du eine Vollkasko, kannst du den Teil deines Schadens, den die Gegenseite wegen der Quote nicht zahlt, bei der eigenen Kasko geltend machen. Das Quotenvorrecht sorgt dafür, dass du die Leistung der Gegenseite vorrangig auf die Positionen anrechnen darfst, die die Kasko nicht deckt, etwa Wertminderung und Nutzungsausfall. Unter dem Strich bleibt dir so mehr.
Zahlt meine Haftpflicht den Schaden des anderen auch bei Teilschuld?
Ja, in Höhe deines Anteils. Bei 30 Prozent Mitschuld übernimmt deine Haftpflichtversicherung 30 Prozent des gegnerischen Schadens. Eine Rückstufung in der Haftpflicht folgt in der Regel, sofern die Versicherung überhaupt etwas zahlt.