Erstattet wird das Abschleppen zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt oder zu einem sicheren Abstellplatz. Ein Transport quer durch die Republik ist davon nicht gedeckt.

Auch Bergungskosten, etwa nach einem Abkommen von der Fahrbahn, zählen dazu.

Aus der Praxis: Hebe die Rechnung auf und lass das Fahrzeug nach Möglichkeit erst nach der Schadenaufnahme weiterbewegen. Steht es noch nah an der Unfallstelle, lässt sich der Hergang leichter nachvollziehen.

Verwandte Begriffe

  • Standgebühren: Standgebühren fallen an, wenn ein beschädigtes Fahrzeug auf einem fremden Gelände abgestellt wird, etwa bei Abschleppdienst oder Werkstatt.
  • Beweissicherung: Beweissicherung ist die lückenlose Dokumentation des Schadenbildes, bevor sich der Zustand verändert.
  • Unkostenpauschale: Die Unkostenpauschale ist ein pauschaler Betrag für Nebenkosten wie Telefonate, Porto und Fahrten zur Werkstatt, den der Geschädigte ohne Einzelnachweis erhält.

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