Der Geschädigte muss den Schaden gering halten und darf das Fahrzeug nicht unnötig lange stehen lassen. Die Zeit bis zur Begutachtung und für eine angemessene Entscheidung gehört aber dazu.

Bei einem Totalschaden empfiehlt sich zügiges Handeln, weil die Gebühren täglich weiterlaufen und irgendwann als vermeidbar gelten.

Verwandte Begriffe

  • Abschleppkosten: Abschleppkosten sind die Kosten für den Transport eines nicht fahrbereiten Fahrzeugs von der Unfallstelle.
  • Schadensminderungspflicht: Die Schadensminderungspflicht verpflichtet den Geschädigten, den Schaden nicht unnötig zu vergrößern.
  • Wirtschaftlicher Totalschaden: Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, das Fahrzeug technisch aber reparierbar wäre.

Fragen zu deinem eigenen Fall?

Begriffe erklären das eine, dein Fall ist das andere. Ruf an, wir sagen dir in wenigen Minuten, was in deiner Situation zu holen ist. Bei unverschuldetem Unfall kostet dich das Gutachten nichts, auch nicht bei einer Kürzung durch die Versicherung.