Der Vorteil liegt darin, dass der Geschädigte nicht in Vorleistung treten muss. Der Haken: Zahlt die Versicherung nicht vollständig, bleibt die Restforderung beim Geschädigten, weil der ursprüngliche Vertrag mit ihm besteht.
Deshalb ist wichtig zu wissen, was genau abgetreten wird und was passiert, wenn die Versicherung kürzt.
Aus der Praxis: Wir lassen uns nichts abtreten. Wir rechnen ohnehin direkt mit der Versicherung ab und fordern eine Kürzung nicht bei dir nach.
Verwandte Begriffe
- Honorarkürzung: Von einer Honorarkürzung spricht man, wenn die eintrittspflichtige Versicherung das Sachverständigenhonorar nicht vollständig erstattet.
- Direktanspruch: Der Direktanspruch erlaubt es dem Geschädigten, seine Forderung unmittelbar gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu richten.
- Sachverständigenhonorar: Das Sachverständigenhonorar ist die Vergütung für die Erstellung des Schadengutachtens; es bemisst sich nach der Schadenhöhe zuzüglich Nebenkosten.
Fragen zu deinem eigenen Fall?
Begriffe erklären das eine, dein Fall ist das andere. Ruf an, wir sagen dir in wenigen Minuten, was in deiner Situation zu holen ist. Bei unverschuldetem Unfall kostet dich das Gutachten nichts, auch nicht bei einer Kürzung durch die Versicherung.