Eine amtliche Gebührenordnung existiert nicht. Als Maßstab dient die Honorarbefragung des BVSK, deren HB-V-Korridor von Gerichten als Schätzgrundlage anerkannt wird. Zum Grundhonorar treten Nebenkosten für Fahrt, Lichtbilder, Schreibarbeit und Kommunikation.
Die Bemessung nach Schadenhöhe statt nach Stunden ist branchenüblich und sachlich begründet: Mit der Schadenhöhe steigen Umfang der Kalkulation, Dokumentationstiefe und Haftungsrisiko.
Aus der Praxis: Bei uns liegt das Gesamthonorar netto im Mittel bei rund 860 Euro, die mittlere Hälfte der Fälle zwischen etwa 707 und 1.075 Euro. Für Geschädigte ist das bei fremder Schuld ohne Bedeutung, weil sie nichts zahlen, auch nicht bei einer Kürzung.
Ausführlich behandeln wir das Thema hier: Was ein Kfz-Gutachter kostet.
Verwandte Begriffe
- BVSK-Honorartabelle: Die BVSK-Honorartabelle ist das Ergebnis einer regelmäßigen Umfrage unter Kfz-Sachverständigen darüber, welche Honorare sie tatsächlich abrechnen.
- Honorarkürzung: Von einer Honorarkürzung spricht man, wenn die eintrittspflichtige Versicherung das Sachverständigenhonorar nicht vollständig erstattet.
- Bagatellschadengrenze: Die Bagatellschadengrenze markiert die Schadenhöhe, ab der ein vollständiges Schadengutachten als erforderlich gilt; sie liegt bei etwa 750 Euro.
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Begriffe erklären das eine, dein Fall ist das andere. Ruf an, wir sagen dir in wenigen Minuten, was in deiner Situation zu holen ist. Bei unverschuldetem Unfall kostet dich das Gutachten nichts, auch nicht bei einer Kürzung durch die Versicherung.