Einen gesetzlich fixierten Betrag gibt es nicht, die Gerichte bewegen sich je nach Region zwischen rund 700 und 1.000 Euro. Unterhalb der Grenze kann die Versicherung die Erstattung der Gutachterkosten verweigern, weil der Aufwand außer Verhältnis zum Schaden stünde.

Die Grenze wird schneller überschritten, als der Blick von außen vermuten lässt. Verbaute Sensorik in Stoßfängern, Scheinwerfer als Elektronikbauteile und Fügeverbindungen, die beim Bauteiltausch mit erneuert werden müssen, treiben die Kalkulation.

Aus der Praxis: Fast alle Schäden, die wir begutachten, liegen deutlich über dieser Grenze; unter 1.000 Euro bleibt nur ein kleiner Teil. Im Zweifel lohnt der Anruf vor der Beauftragung, das kostet nichts.

Verwandte Begriffe

  • Sachverständigenhonorar: Das Sachverständigenhonorar ist die Vergütung für die Erstellung des Schadengutachtens; es bemisst sich nach der Schadenhöhe zuzüglich Nebenkosten.
  • UPE-Aufschläge: UPE-Aufschläge sind Zuschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung von Ersatzteilen, die Werkstätten für Lagerhaltung und Beschaffung erheben.
  • Freie Gutachterwahl: Die freie Gutachterwahl bedeutet, dass der Geschädigte nach einem unverschuldeten Unfall selbst bestimmt, wer sein Fahrzeug begutachtet.

Fragen zu deinem eigenen Fall?

Begriffe erklären das eine, dein Fall ist das andere. Ruf an, wir sagen dir in wenigen Minuten, was in deiner Situation zu holen ist. Bei unverschuldetem Unfall kostet dich das Gutachten nichts, auch nicht bei einer Kürzung durch die Versicherung.