Wer einen Mietwagen nimmt, bekommt keinen Nutzungsausfall, sondern die Mietkosten ersetzt. Beides zusammen geht nicht.
Streit entsteht regelmäßig über die Höhe des Tagessatzes. Unfallersatztarife liegen über normalen Mietpreisen; erstattungsfähig ist der Aufschlag nur, soweit er sachlich begründet ist.
Aus der Praxis: Vergleiche vor der Anmietung kurz einen normalen Tarif. Bei kurzer Ausfalldauer und wenig Fahrleistung ist der Nutzungsausfall oft die bessere Wahl.
Verwandte Begriffe
- Nutzungsausfallentschädigung: Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein Geldbetrag für jeden Tag, an dem das beschädigte Fahrzeug nicht genutzt werden kann.
- Schadensminderungspflicht: Die Schadensminderungspflicht verpflichtet den Geschädigten, den Schaden nicht unnötig zu vergrößern.
- Wiederbeschaffungsdauer: Die Wiederbeschaffungsdauer ist der Zeitraum, den die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs realistisch beansprucht.
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Begriffe erklären das eine, dein Fall ist das andere. Ruf an, wir sagen dir in wenigen Minuten, was in deiner Situation zu holen ist. Bei unverschuldetem Unfall kostet dich das Gutachten nichts, auch nicht bei einer Kürzung durch die Versicherung.