Die Versicherung darf auf eine günstigere Werkstatt verweisen, muss dann aber belegen, dass sie technisch gleichwertig arbeitet, in zumutbarer Entfernung liegt und dass ihre Preise dem Geschädigten auch tatsächlich offenstehen.

Bei jungen Fahrzeugen oder lückenlosem Scheckheft in der Fachwerkstatt scheitert die Verweisung regelmäßig, weil eine Reparatur außerhalb der Markenwerkstatt den Wert zusätzlich mindern kann.

Aus der Praxis: Du musst nicht dort reparieren lassen, wo die Versicherung es vorschlägt. Die freie Werkstattwahl bleibt bei dir.

Verwandte Begriffe

  • Stundenverrechnungssätze: Stundenverrechnungssätze sind die Arbeitskosten pro Stunde, die eine Werkstatt für Karosserie-, Mechanik- und Lackierarbeiten berechnet.
  • Werkstattbindung: Werkstattbindung ist eine Vereinbarung im eigenen Kaskovertrag, nach der im Schadenfall eine Partnerwerkstatt des Versicherers genutzt werden muss.
  • Freie Gutachterwahl: Die freie Gutachterwahl bedeutet, dass der Geschädigte nach einem unverschuldeten Unfall selbst bestimmt, wer sein Fahrzeug begutachtet.

Fragen zu deinem eigenen Fall?

Begriffe erklären das eine, dein Fall ist das andere. Ruf an, wir sagen dir in wenigen Minuten, was in deiner Situation zu holen ist. Bei unverschuldetem Unfall kostet dich das Gutachten nichts, auch nicht bei einer Kürzung durch die Versicherung.