Die kurze Antwort: In aller Regel nicht. Maßgeblich ist der Restwert, den dein Sachverständiger auf dem regionalen Markt ermittelt hat. Ein höheres Gebot aus einer bundesweiten Restwertbörse musst du dir grundsätzlich nicht entgegenhalten lassen, vor allem dann nicht, wenn du das Fahrzeug bereits zum gutachterlich ermittelten Wert verkauft hast. Ob ein konkretes Angebot realistisch ist oder deine Auszahlung drückt, ordnet Clevergutachten kostenlos ein, bevor du reagierst.

Warum das Restwertangebot dein Geld kostet

Bei einem Totalschaden rechnet sich deine Auszahlung so:

Wiederbeschaffungswert − Restwert = Auszahlung

Je höher der Restwert angesetzt wird, desto weniger Geld bekommst du. Ein Beispiel: Bei einem Wiederbeschaffungswert von 10.000 € und einem gutachterlichen Restwert von 2.000 € bekommst du 8.000 €. Schickt die Versicherung ein Gebot über 3.500 €, wären es nur noch 6.500 €. Der Unterschied liegt bei 1.500 €, und dafür müsstest du dein Fahrzeug an einen Aufkäufer geben, den du dir nicht ausgesucht hast.

Genau deshalb kommen diese Angebote. Sie sind kein Service, sondern ein Regulierungsinstrument.

Was der Unterschied zwischen den Werten ist

Gutachterlicher RestwertGebot aus der Restwertbörse
Ermittelt aufregionalem Marktbundesweit, teils international
KäuferHändler in erreichbarer Nähespezialisierte Aufkäufer, oft weit entfernt
Grundlagekonkrete Angebote, im Gutachten dokumentiertGebot einer Online-Plattform
Für dich verbindlichja, als Rechengrößein der Regel nein

Der Sachverständige ist verpflichtet, den Restwert auf dem allgemeinen regionalen Markt zu ermitteln, also dort, wo du dein Fahrzeug tatsächlich verkaufen könntest. Restwertbörsen sind ein Sondermarkt, zu dem Privatpersonen normalerweise keinen Zugang haben.

Wann du das Angebot ignorieren darfst

Die Rechtsprechung ist hier deutlich zugunsten der Geschädigten:

  1. Du hast bereits verkauft. Wenn du dein Fahrzeug zum gutachterlich ermittelten Restwert veräußert hast, bevor das höhere Gebot bei dir war, musst du dich daran nicht mehr messen lassen.
  2. Das Gutachten ist sorgfältig erstellt. Solange der Sachverständige den regionalen Markt korrekt abgefragt und die Angebote dokumentiert hat, ist sein Wert die maßgebliche Größe.
  3. Der Aufwand ist unzumutbar. Du musst nicht in eine andere Region fahren oder einen Transport organisieren, um ein paar hundert Euro mehr zu erzielen.

Anders sieht es aus, wenn das höhere Gebot vor dem Verkauf vorliegt und ohne Weiteres realisierbar ist, etwa weil der Aufkäufer das Fahrzeug kostenlos abholt und sofort bezahlt. Dann kann die Schadensminderungspflicht greifen.

Was du konkret tun solltest

Verkaufe nicht, bevor das Gutachten fertig ist. Das ist der wichtigste Punkt. Ohne dokumentierten Restwert hast du keine Verhandlungsgrundlage.

Gib das Fahrzeug nicht auf Zuruf ab. Manche Aufkäufer melden sich sehr schnell nach dem Unfall, teils bevor die Versicherung überhaupt reagiert hat. Woher sie von deinem Schaden wissen, ist eine berechtigte Frage.

Melde dich, wenn ein Angebot kommt. Wir ordnen ein, ob es realistisch ist und ob du es beachten musst. Das kostet dich nichts und dauert wenige Minuten.

Und wenn ich das Auto behalten will?

Das kannst du. Bei einem Totalschaden bekommst du die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert ausgezahlt und behältst das Fahrzeug. Ob du es reparierst, weiterfährst oder später selbst verkaufst, ist deine Sache.

Willst du es fachgerecht reparieren lassen, obwohl die Kosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen, kommt die 130-Prozent-Regel ins Spiel. Dann gelten allerdings strenge Nachweispflichten.

Häufige Fragen zum Restwertangebot

Die Versicherung sagt, ich sei an das Angebot gebunden. Stimmt das?

In der Regel nicht. Verbindlich wird ein Gebot nicht dadurch, dass es dir zugeschickt wird. Lass die Formulierung prüfen, bevor du reagierst.

Was, wenn ich schon verkauft habe und dann ein höheres Gebot kommt?

Dann ist der Fall meist erledigt: Wer sein Fahrzeug in Kenntnis des Gutachtens zum ermittelten Restwert verkauft, handelt korrekt.

Darf ich mein Auto einfach an den Höchstbietenden verkaufen?

Ja, du darfst auch mehr erzielen. Verkaufst du über dem gutachterlichen Restwert, muss der tatsächlich erzielte Erlös angerechnet werden.

Wer ermittelt den Restwert überhaupt?

Der Sachverständige im Rahmen des Gutachtens, aus konkreten Angeboten des regionalen Marktes. Mehr dazu unter Restwertermittlung.

Kostet mich die Prüfung des Angebots etwas?

Nein. Bei unverschuldetem Unfall ist die gesamte Begutachtung für dich kostenlos, auch bei einer Honorarkürzung durch die Versicherung.